Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 26.02.2004
Aktenzeichen: IV R 43/02

Vorinstanz:

FG Münster
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 07.05.2002
Aktenzeichen: 1 K 3882/00 E

Schlagzeile:

Bei einer Liebhaberei-Prüfung umfasst der anzustrebende Totalgewinn am Ende einer Berufstätigkeit nur die verbleibenden Jahre

Schlagworte:

Arzt, Gewinnerzielungsabsicht, Gewinnprognose, Liebhaberei, Prognose, Schlussphase, Verlust

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Für die zur Annahme einer Liebhaberei erforderliche Feststellung einer objektiv negativen Gewinnprognose sind die in der Vergangenheit erzielten Gewinne ohne Bedeutung. Am Ende einer Berufstätigkeit umfasst der anzustrebende Totalgewinn daher nur die verbleibenden Jahre.

Dauerhafte Verluste werden auch dann aus persönlichen Grün¬den hingenommen, wenn die Fortführung der verlustbringenden Tätigkeit den Abzug von Gehaltszahlungen an nahe Angehörige als Betriebsausgaben ermöglichen soll.

zur Suche nach Steuer-Urteilen