Quelle: |
Finanzgericht München |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 03.03.2004 |
Aktenzeichen: | 9 K 2400/03 |
Schlagzeile: |
Entschädigung wegen erhöhter Verkehrslärmbeeinträchtigung ist nicht steuerpflichtig
Schlagworte: |
Entschädigung, Verkehrslärm, Vermietung
Wichtig für: |
Vermieter
Kurzkommentar: |
Eine Entschädigung, die der Eigentümer eines Mietshauses vom Straßenbauamt für eine durch eine Straßenbaumaßnahme infolge der erhöhten Verkehrslärmbeeinträchtigung bedingte Wertminderung der Nutzungsmöglichkeit der Außenwohnbereiche (z.B. Loggia, Balkon, Terrasse) erhält, ist nicht steuerpflichtig.
Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.