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Quelle:

Finanzgericht München
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 03.03.2004
Aktenzeichen: 9 K 2400/03

Schlagzeile:

Entschädigung wegen erhöhter Verkehrslärmbeeinträchtigung ist nicht steuerpflichtig

Schlagworte:

Entschädigung, Verkehrslärm, Vermietung

Wichtig für:

Vermieter

Kurzkommentar:

Eine Entschädigung, die der Eigentümer eines Mietshauses vom Straßenbauamt für eine durch eine Straßenbaumaßnahme infolge der erhöhten Verkehrslärmbeeinträchtigung bedingte Wertminderung der Nutzungsmöglichkeit der Außenwohnbereiche (z.B. Loggia, Balkon, Terrasse) erhält, ist nicht steuerpflichtig.

Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.

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