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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 16.03.2004
Aktenzeichen: VIII R 33/02

Vorinstanz:

FG Saarland
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 07.05.2002
Aktenzeichen: 1 K 74/02

Schlagzeile:

Bindung der Finanzgerichte an Billigkeitsmaßnahmen der Finanzverwaltung

Schlagworte:

Billigkeit, Bindungswirkung, Geschäftsführer, Gesellschaft mbH, Nichtanwendungserlass, Verdeckte Gewinnausschüttung, Verwaltungsanweisung, Zuschlag

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Billigkeitsmaßnahmen der Verwaltung zur Anpassung der Verwaltungspraxis an eine von der bisherigen Verwaltungsmeinung abweichende Rechtsauffassung sind von den Gerichten jedenfalls dann zu beachten, wenn sie vom Finanzamt im Rahmen der Steuerfestsetzung getroffen wurden und bestandskräftig geworden sind.

Hintergrund: Im Streitfall hatte die Finanzverwaltung eine Übergangsregelung getroffen, nachdem der Bundesfinanzhof Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH die Steuerfreiheit pauschaler Zulagen für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit versagt hatte. In diesem sog. Nichtanwendungserlass wurden die Finanzämter angewiesen, aus der BFH-Rechtsprechung für Lohnzahlungszeiträume vor 1998 keine nachteiligen steuerrechtlichen Folgen zu ziehen.

Der Bundesfinanzhof stellte in seiner Entscheidung klar, dass Billigkeitsmaßnahmen der Verwaltung zur Anpassung der Verwaltungspraxis an eine von der bisherigen Verwaltungsauffassung abweichende Rechtsauffassung unter bestimmten Voraussetzungen auch von den Gerichten zu beachten sind.

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