Quelle: |
Finanzgericht Berlin |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 01.03.2004 |
Aktenzeichen: | 8 K 8393/99 |
Schlagzeile: |
Ertragsteuerliche Behandlung des von den Gesellschaftern geleisteten Aufwendungsersatzes
Schlagworte: |
Aufwendungsersatz, Betriebseinnahme, Bilanzierung, Entgelt, Gewinnerzielungsabsicht, Grundstück
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Die Entscheidung des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen I R 27/07 (Aufnahme in die Datenbank am 20.4.2007) ist beim Bundesfinanzhof (BFH) ein Verfahren zu folgender Frage anhängig:
Ist der von den Gesellschaftern geleistete Aufwendungsersatz ertragsteuerlich als Betriebseinnahme anzusehen, wenn eine die Grundstücke ihrer Gesellschafter verwaltende GmbH ohne Gewinnerzielungsabsicht tätig wird, weil lediglich die ihr entstehenden Kosten ersetzt werden?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
KStG § 8 Abs 1; EStG § 4 Abs 1; EStG § 4 Abs 4; EStG § 8 Abs 2; HGB § 272 Abs 2 Nr 4
Vorgehend: Finanzgericht Berlin, Entscheidung vom 1.3.2004 (8 K 8393/99)