Quelle: |
Finanzgericht Bremen |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 22.04.2004 |
Aktenzeichen: | 1 K 210/03 (1) |
Schlagzeile: |
Keine Ansparabschreibung vor Betriebseröffnung, wenn das Wirtschaftsgut noch nicht verbindlich bestellt ist
Schlagworte: |
Ansparabschreibung, Ansparrücklage, Betriebseröffnung
Wichtig für: |
Freiberufler, Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Das Finanzgericht Bremen kommt in seinem Urteil zu dem Ergebnis, dass eine Ansparabschreibung vor Betriebseröffnung nur möglich ist, wenn das Wirtschaftsgut verbindlich bestellt wurde.
Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.