Quelle: |
Finanzgericht Köln |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 29.04.2004 |
Aktenzeichen: | 2 K 1354/01 |
Schlagzeile: |
Lohnsteuerrechtliche Behandlung von Vermögensbeteiligungen der Arbeitnehmer
Schlagworte: |
Aktien, Innovatives Modell, Kursrisiko, Optimale Gehaltsvereinbarung, Sachbezug, Zuschuss
Wichtig für: |
Arbeitgeber, Arbeitnehmer
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen VI R 26/04 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig: Wie ist eine Mitarbeiterbeteiligung bei Börseneinführung des Arbeitgebers an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft zu bewerten, deren Geschäftszweck es war, für ca. 5 Jahre ein Paket der Aktien des Arbeitgebers durch Bankkredit zu erwerben, zu halten und zu verwalten und nach Ende der Laufzeit die Bareinlage der Arbeitnehmer zum Börsenkurs, mindestens aber mit dem Einlagewert zurückzuzahlen (sog. innovatives Modell)? Stellt der hierfür der kreditgebenden Bank direkt gezahlte Modellzuschuß durch den Arbeitgeber dessen eigene Verbindlichkeit oder steuerpflichtigen Sachbezug der Arbeitnehmer dar (abgekürzter Zahlungsweg), obwohl zwischen diesen und der Bank keinerlei Rechtsbeziehungen bestanden?