Quelle: |
Finanzgericht Münster |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 25.02.2004 |
Aktenzeichen: | 1 K 5537/01 E,F |
Schlagzeile: |
Nach dem Verkauf einer (wesentlichen) Beteiligung an einer GmbH entstehende Schuldzinsen als nachträgliche Werbungskosten bei den Kapitaleinkünften
Schlagworte: |
Kapitaleinkünfte, Nachträgliche Werbungskosten, Schuldzinsen, Werbungskosten, Wesentliche Beteiligung
Wichtig für: |
Kapitalanleger
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen VIII R 38/04 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die BFH-Datenbank am 20.7.2004):
Nach dem Verkauf einer (wesentlichen) Beteiligung an einer GmbH entstehende Schuldzinsen für ein Darlehen, das zum Kauf der Beteiligung aufgenommen worden war, als nachträgliche Werbungskosten bei den Kapitaleinkünften?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 1; EStG § 20; EStG § 17
Vorgehend: Finanzgericht Münster, Entscheidung vom 25.2.2004 (1 K 5537/01 E,F)
Aktuelle Ergänzung: Das Verfahren ist erledigt durch Urteil des Bundesfinanzhofs vom 12.09.2007, Aktenzeichen VIII R 38/04 (unbegründet).