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Quelle:

Finanzgericht Münster
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 25.02.2004
Aktenzeichen: 1 K 5537/01 E,F

Schlagzeile:

Nach dem Verkauf einer (wesentlichen) Beteiligung an einer GmbH entstehende Schuldzinsen als nachträgliche Werbungskosten bei den Kapitaleinkünften

Schlagworte:

Kapitaleinkünfte, Nachträgliche Werbungskosten, Schuldzinsen, Werbungskosten, Wesentliche Beteiligung

Wichtig für:

Kapitalanleger

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen VIII R 38/04 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die BFH-Datenbank am 20.7.2004):
Nach dem Verkauf einer (wesentlichen) Beteiligung an einer GmbH entstehende Schuldzinsen für ein Darlehen, das zum Kauf der Beteiligung aufgenommen worden war, als nachträgliche Werbungskosten bei den Kapitaleinkünften?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 1; EStG § 20; EStG § 17
Vorgehend: Finanzgericht Münster, Entscheidung vom 25.2.2004 (1 K 5537/01 E,F)

Aktuelle Ergänzung: Das Verfahren ist erledigt durch Urteil des Bundesfinanzhofs vom 12.09.2007, Aktenzeichen VIII R 38/04 (unbegründet).

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