Quelle: |
Finanzgericht Nürnberg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 09.10.2003 |
Aktenzeichen: | IV 194/2002 |
Schlagzeile: |
Aufhebung des Grunderwerbsteuerbescheides bei Rückgängigmachung des Grundstückskaufvertrags
Schlagworte: |
Aufhebung, Erwerbsvorgang, Grunderwerbsteuer, Rückgängigmachung, Steuerfestsetzung
Wichtig für: |
Eigenheimbesitzer, Vermieter
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen II R 8/05 sind beim Bundesfinanzhof die folgenden Rechtsfrage anhängig:
Ist der Grunderwerbsteuerbescheid aufzuheben, weil der Erwerbsvorgang rückgängig gemacht wurde bevor das Eigentum am Grundstück auf den Erwerber übergegangen ist?
Haben sich die Vertragsparteien derart aus den vertraglichen Bindungen entlassen, dass der Veräußerer seine ursprüngliche Rechtsposition wiedererlangte oder verblieb dem Erwerber noch die Rechtsposition, die es ihm ermöglichte, Einfluss auf die Weiterveräußerung des Grundstücks nehmen zu können?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
GrEStG § 16 Abs 1