Quelle: |
Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 05.12.2000 |
Aktenzeichen: | 4 K 10881/98 |
Schlagzeile: |
Steuerfreibetrag für Abfindung trotz Neueinstellung in anderer Firma des Arbeitgebers
Schlagworte: |
Abfindung, Entschädigung, Tarifbegünstigung, Zumutbarkeit
Wichtig für: |
Arbeitnehmer
Kurzkommentar: |
Eine Abfindung kann auch dann steuerbegünstigt sein, wenn der entlassene Arbeitnehmer mit teilweise identischen Aufgaben wie bisher bei einem anderen Unternehmen seines bisherigen Arbeitgebers angestellt wird.
Hinweis: Die Entscheidung wurde erst in 2004 zur Veröffentlichung freigegeben.
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen XI R 51/03 ist beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfrage anhängig: Liegen die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 9 EStG nur dann vor, wenn dem Abfindungsempfänger eine weitere Zusammenarbeit mit seinem Arbeitgeber nicht mehr zumutbar ist?