Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
Datum: | 24.05.2004 |
Aktenzeichen: | IV A 5 - S 2290 - 20/04 |
Schlagzeile: |
Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der ertragsteuerlichen Behandlung von Entlassungsentschädigungen
Schlagworte: |
Abfindung, Entlassungsentschädigung
Wichtig für: |
Arbeitgeber, Arbeitnehmer
Kurzkommentar: |
Das Bundesfinanzministerium hat auf die zahlreichen Urteile des Bundesfinanzhofs in den letzten Monaten reagiert und die steuerliche Behandlung von Entlassungsentschädigungen neu geregelt.
Das BMF-Schreiben ist wie folgt gegliedert:
I. Allgemeines
II. Lebenslängliche betriebliche Versorgungszusagen
1. Steuerliche Behandlung von Entlassungsentschädigungen bei Verzicht des Arbeitgebers auf die Kürzung einer lebenslänglichen Betriebsrente
2. Steuerliche Behandlung von Entlassungsentschädigungen bei vorgezogener lebenslänglicher Betriebsrente
3. Steuerliche Behandlung von Entlassungsentschädigungen bei Umwandlung eines (noch) verfallbaren Anspruchs auf lebenslängliche Betriebsrente in einen unverfallbaren Anspruch
III. Zusammenballung von Einkünften im Sinne des § 34 EStG
1. Zusammenballung von Einkünften in einem Veranlagungszeitraum (> 1. Prüfung)
2. Zusammenballung von Einkünften unter Berücksichtigung der wegfallenden Einnahmen (>2. Prüfung)
2.1. Zusammenballung im Sinne des § 34 EStG, wenn durch die Entschädigung die bis zum Jahresende wegfallenden Einnahmen überschritten werden
2.2. Zusammenballung im Sinne des § 34 EStG, wenn durch die Entschädigung nur ein Betrag bis zur Höhe der bis zum Jahresende wegfallenden Einnahmen abgegolten wird
a) Ermittlung der zu berücksichtigenden Einkünfte (mit Beispielen)
b) Anwendung im Lohnsteuerabzugsverfahren
3. Zusammenballung von Einkünften bei zusätzlichen Entschädigungsleistungen des Arbeitgebers
a) Zusätzliche Entschädigungsleistungen des Arbeitgebers
b) Zusammenballung von Einkünften bei zusätzlichen Entschädigungsleistungen des Arbeitgebers aus Gründen der sozialen Fürsorge in späteren Veranlagungszeiträumen
c) Weitere Nutzung der verbilligten Wohnung
IV. Planwidriger Zufluss in mehreren Veranlagungszeiträumen/Rückzahlung bereits empfangener Entschädigungen
1. Versehentlich zu niedrige Auszahlung der Entschädigung
2. Nachzahlung nach Rechtsstreit
V. Vom Arbeitgeber freiwillig übernommene Rentenversicherungsbeiträge im Sinne des § 187 a SGB VI
VI. Anwendung
Siehe: BFH-Urteile vom 24. Januar 2002 (Aktenzeichen XI R 2/01 und XI R 43/99), vom 6. März 2002 (Aktenzeichen XI R 16/01), vom 3. Juli 2002 (Aktenzeichen XI R 80/00) und vom 14. Mai 2003 (Aktenzeichen XI R 23/02).
Hinweis: Das BMF-Schreiben vom 24. Mai 2004 ist in allen offenen Fällen anzuwenden. Es ersetzt das BMF-Schreiben vom 18. Dezember 1998 (BStBl I S. 1512) mit Ausnahme der Randziffern 12, 13, 24 - 28; diese Randziffern sind für die dort genannten Zeiträume weiter anzuwenden.