Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 16.03.2004 |
Aktenzeichen: | VIII R 48/98 |
Vorinstanz: |
FG München |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 23.04.1998 |
Aktenzeichen: | 6 K 3590/93 |
Schlagzeile: |
Bewertung der Nutzungsentnahme im Fall der privat veranlassten Beschädigung eines Wirtschaftsguts des Betriebsvermögens (hier: Verkehrsunfall auf einer Privatfahrt)
Schlagworte: |
Betriebseinnahme, Firmenwagen, Unfall, Versicherungsleistungen
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Der VIII. Senat hat mit Beschluss vom 14. Oktober 2003 VIII R 48/98 (BFH/NV 2004, 331) seinen Vorlagebeschluss vom 23. Januar 2001 VIII R 48/98 (BFHE 194, 383, BStBl II 2001, 395) aufgehoben. Er sieht davon ab, die Frage nach der Bewertung der Nutzungsentnahme im Fall der privat veranlassten Beschädigung eines Wirtschaftsguts des Betriebsvermögens (hier: Verkehrsunfall auf einer Privatfahrt) dem Großen Senat des BFH erneut vorzulegen.
Hinweis: Das Urteil betrifft, soweit es auf Kraftfahrzeuge bezogen ist, bis auf wenige Randbemerkungen die vor 1996 gültige Rechtslage und ist damit insoweit allenfalls von rechtshistorischem Interesse.