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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 16.03.2004
Aktenzeichen: VIII R 48/98

Vorinstanz:

FG München
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 23.04.1998
Aktenzeichen: 6 K 3590/93

Schlagzeile:

Bewertung der Nutzungsentnahme im Fall der privat veranlassten Beschädigung eines Wirtschaftsguts des Betriebsvermögens (hier: Verkehrsunfall auf einer Privatfahrt)

Schlagworte:

Betriebseinnahme, Firmenwagen, Unfall, Versicherungsleistungen

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Der VIII. Senat hat mit Beschluss vom 14. Oktober 2003 VIII R 48/98 (BFH/NV 2004, 331) seinen Vorlagebeschluss vom 23. Januar 2001 VIII R 48/98 (BFHE 194, 383, BStBl II 2001, 395) aufgehoben. Er sieht davon ab, die Frage nach der Bewertung der Nutzungsentnahme im Fall der privat veranlassten Beschädigung eines Wirtschaftsguts des Betriebsvermögens (hier: Verkehrsunfall auf einer Privatfahrt) dem Großen Senat des BFH erneut vorzulegen.

Hinweis: Das Urteil betrifft, soweit es auf Kraftfahrzeuge bezogen ist, bis auf wenige Randbemerkungen die vor 1996 gültige Rechtslage und ist damit insoweit allenfalls von rechtshistorischem Interesse.

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