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Quelle:

Finanzgericht Münster
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 23.04.2004
Aktenzeichen: 9 K 6368/01 K

Schlagzeile:

Wechsel der Geschäftstätigkeit einer übertragenden GmbH als Einstellung des Geschäftsbetriebs

Schlagworte:

Gestaltungsmissbrauch, Mantelkauf, Verlustabzug, Verschmelzung

Wichtig für:

GmbH-Geschäftsführer

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen I R 56/04 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig:
Wechsel der Geschäftstätigkeit einer übertragenden GmbH als Einstellung des Geschäftsbetriebs – Stellt ein Wechsel der Geschäftstätigkeit einer GmbH, mit der eine weitere GmbH nach Erwerb der Geschäftsanteile als Übernehmerin verschmolzen worden ist, eine Einstellung des Geschäftsbetriebs dar, so dass der festgestellte verbleibende Verlustabzug der übertragenden GmbH ausscheidet? Handelt es sich bei einer kurzfristigen Wiederbelebung der geschäftlichen Aktivitäten der übertragenden GmbH, um den Übergang des Verlustabzugs mit der Verschmelzung zu erreichen, um eine missbräuchliche Gestaltung im Sinne des § 42 AO?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
KStG § 8 Abs 4; AO § 42

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