Quelle: |
Finanzgericht Berlin |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 26.06.2003 |
Aktenzeichen: | 1 K 1068/01 |
Schlagzeile: |
Bargeldschenkung bei Vertrag zugunsten Dritter zwischen Angehörigen
Schlagworte: |
Eigenheimzulage, Mittelbare Grundstücksschenkung, Schenkung, Unentgeltlicher Erwerb, Vertrag zwischen Angehörigen, Verträge mit Angehörigen
Wichtig für: |
Familien
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen IX R 59/04 (Abgabe, altes Az: III R 17/04) ist beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfrage anhängig:
Steht dem im September 1997 geborenen Kläger die Eigenheimzulage für das in 1998 gekaufte Einfamilienhaus zu, wenn er zeitgleich mit dem Abschluß des Kaufvertrages den Kaufpreis in Höhe von ca. 125.000 € geschenkt bekam? Sind die Eltern selbst Schenker (Abfluß vom Konto des Vaters) mit der Folge einer mittelbaren Grundstücksschenkung oder Versprechungsempfänger im Deckungsverhältnis (Schenkung eines Betrages in Höhe von ca. 65.000 € durch Verwandte im Ausland vor der Geburt des Kindes)?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EigZulG § 2 Abs 1; EigZulG § 9 Abs 2 S 2; BGB § 328; BGB § 331 Abs 2