Quelle: |
Finanzgericht Köln |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 18.09.2003 |
Aktenzeichen: | 2 K 7435/00 |
Schlagzeile: |
Erstattung von Abzugssteuer nach § 50 Abs. 5 Nr. 3 EStG
Schlagworte: |
Abzugssteuer, Beschränkte Steuerpflicht, Betriebsausgabe, Dienstleistungsfreiheit, Gemeinschaftsrecht
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Die Entscheidung des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen I R 93/03 (Aufnahme in die Datenbank am 18.12.2003) ist beim Bundesfinanzhof (BFH) ein Verfahren zu folgender Frage anhängig:
Erstattung von Abzugssteuern nach § 50 Abs. 5 Nr. 3 EStG: Hat eine ausländische Gesellschaft, die im Inland an Tourneen teilnahm, einen Anspruch auf Erstattung von Abzugssteuern nach § 50 Abs. 5 Nr. 3 EStG, weil sich ein entsprechender Verlust ergeben habe oder standen die geltend gemachten Aufwendungen nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit den inländischen Betriebseinnahmen?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 50 Abs 5 Nr 3
Vorgehend: Finanzgericht Köln, Entscheidung vom 18.9.2003 (2 K 7435/00)
Hinweis: Das Verfahren ist bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften in der Rechtssache C-345/04 ausgesetzt (Beschluss vom 26. Mai 2004).