Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 16.06.2004 |
Aktenzeichen: | X R 22/00 |
Vorinstanz: |
FG Köln |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 09.09.1998 |
Aktenzeichen: | 11 K 5000/94 |
Schlagzeile: |
Abzug von Werbungskosten wegen vergeblicher Finanzierungskosten für ein Eigenheim
Schlagworte: |
Finanzierung, Finanzierungskosten, Vergebliche Aufwendungen, Vorkosten, Werbungskosten
Wichtig für: |
Eigenheimbesitzer, Vermieter
Kurzkommentar: |
Wird ein Gebäude, das zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden sollte, vor dem Selbstbezug und innerhalb der Spekulationsfrist wieder veräußert, mindern nur solche Schuldzinsen aus der Fremdfinanzierung des Grundstückserwerbs und andere Grundstücksaufwendungen den Spekulationsgewinn, die auf die Zeit entfallen, in welcher der Steuerpflichtige bereits zum Verkauf des Objekts entschlossen war.