Quelle: |
Finanzgericht Berlin |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 17.09.2003 |
Aktenzeichen: | 2 K 4244/01 |
Schlagzeile: |
Mietverhältnis zwischen nahen Angehörigen
Schlagworte: |
Angehörige, Mietvertrag, Verträge mit Angehörigen, Wohnungsrecht
Wichtig für: |
Vermieter
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen IX R 16/04 ist beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfrage anhängig:
Mietverhältnis zwischen nahen Angehörigen: Ist bei dem der Klägerin gehörenden Zweifamilienhaus, dessen untere Etage ihre Mutter auf der Grundlage eines unentgeltlich gewährten Wohnungsrechts nutzt und dessen obere Etage sie mit ihrem Sohn selbst bewohnt, der Abschluss von Mietverträgen mit der Mutter (die auf ihr Wohnungsrecht verzichtete) und dem Sohn (bei fortbestehender gemeinsamen Nutzung der oberen Etage) steuerrechtlich nicht anzuerkennen, weil diese auf überwiegend dem Privatbereich (§ 12 EStG) zuzuordnenden Motiven (Eröffnung des Werbungskostenabzugs und darauf beruhender Abzug von Verlusten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung) beruhen und deshalb nicht dem Einkünfteerzielungsbereich zuzuordnen sind?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 21 Abs 1 Nr 1; EStG § 12
Aktuelle Ergänzung: Verfahren ist erledigt durch Urteil des Bundesfinanzhofs vom 15.02.2005 (Zurückverweisung). Das BFH-Urteil ist nicht offiziell veröffentlicht worden.