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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 26.05.2004
Aktenzeichen: I R 113/03

Vorinstanz:

FG Hamburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 11.11.2003
Aktenzeichen: VII 205/00

Schlagzeile:

Verstößt Verbot des Abzugs von Steuerberatungskosten als Sonderausgaben bei beschränkter Steuerpflicht gegen EU-Recht?

Schlagworte:

Beschränkte Steuerpflicht, Betriebsausgaben, Diskriminierungsverbot, EuGH-Vorlage, Gemeinschaftsrecht, Körperschaftsteuer, Sonderausgabe, Steuerberatungskosten

Wichtig für:

Beschränkt Steuerpflichtige

Kurzkommentar:

Der Bundesfinanzhof hat den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Vorabentscheidung über folgende gemeinschaftsrechtliche Frage angerufen: Ist es gemeinschaftswidrig, wenn der im Inland beschränkt steuerpflichtige Angehörige eines anderen Mitgliedstaates anders als ein unbeschränkt Steuerpflichtiger den Gesamtbetrag seiner Einkünfte nicht um die ihm entstehenden Steuerberatungskosten als Sonderausgaben vermindern kann?

Hintergrund: Anders als ein unbeschränkt Steuerpflichtiger kann ein im Inland beschränkt Steuerpflichtiger sein Einkommen nicht um Steuerberatungskosten als Sonderausgaben gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 6 des Einkommensteuergesetzes (EStG) vermindern (§ 50 Abs. 1 Satz 5 EStG). Im Streitfall betraf dies den in den Niederlanden wohnenden Kläger, der in Deutschland Einkünfte als Mitunternehmer aus einer gewerblich tätigen inländischen Kommanditgesellschaft erzielte und dem Kosten durch die Inanspruchnahme eines Steuerberaters für die Erstellung seiner inländischen Einkommensteuererklärung entstanden. Der Bundesfinanzhof hat hier Bedenken, dass die Ungleichbehandlung gegenüber einem unbeschränkt Steuerpflichtigen gemeinschaftsrechtmäßig ist.

Hinweis: Siehe auch die Entscheidung vom 26.05.2004 (Aktenzeichen I R 93/03), in der der Bundesfinanzhof ebenfalls den EuGH zur Vorabentscheidung angerufen hat. Auch dieses Vorabentscheidungsersuchen betrifft Benachteiligungen, denen im Inland beschränkt steuerpflichtige Angehörige eines anderen Mitgliedsstaates gegenüber unbeschränkt Steuerpflichtigen ausgesetzt sind.

Das Verfahren ist beim EuGH unter dem Aktenzeichen C-346/04 anhängig. Die anhängige Rechtsfrage lautet:
Vorabentscheidungsersuchen des BFH vom 26.05.2004 zu der Frage:
Widerspricht es Art. 52 EGV, wenn der im Inland beschränkt steuerpflichtige Angehörige eines anderen Mitgliedstaates anders als ein unbeschränkt Steuerpflichtiger den Gesamtbetrag seiner Einkünfte nicht um die ihm entstehenden Steuerberatungskosten als Sonderausgaben vermindern kann?
EStG § 10 Abs 1 Nr 6; EStG § 1 Abs 4; EStG § 2 Abs 4; EStG § 50 Abs 1 S 5; EStG § 49 Abs 1 Nr 2 Buchst a; EG Art 52; EG Art 43

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