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Quelle:

Finanzgericht Köln
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 25.07.2003
Aktenzeichen: 10 K 8529/98

Schlagzeile:

Zurechnung von Einkünften aus einem Grundstück bei obligatorischen Nutzungsrechten

Schlagworte:

Einkünftezurechnung, Nießbrauch, Nutzungsrecht, Vermietung

Wichtig für:

Vermieter

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen IX R 22/04 ist beim Bundesfinanzhof die folgende Rechtsfrage anhängig:
Sind Einkünfte aus der Vermietung eines Grundstücks bei den bürgerlich-rechtlichen Eigentümern oder der Mutter dieser Eigentümer aufgrund eines unentgeltlich übertragenen obligatorischen Nießbrauchsrechts zu berücksichtigen? Unter welchen Voraussetzungen erreicht bei einem lediglich schuldrechtlichen Nutzungsrecht der Nutzungsberechtigte die Vermieterstellung? Tritt die Nießbrauchsberechtigte gegenüber den Altmietern nicht nach außen als Vermieterin auf, mit der Folge, dass es an der tatsächlichen Durchführung des übertragenen Nießbrauchsrechts mangelt, wenn mit den Mietern weder Vereinbarungen über einen Wechsel des Vertragspartners in den jeweiligen Mietverhältnissen getroffen noch diese über den Vermieterwechsel informiert worden sind? Ist als Nachweis der tatsächlichen Durchführung des Nießbrauchs ausreichend, dass die Mieterträge auf ein Konto der Nießbraucherin geflossen sind und sie von diesem Konto private Ausgaben bestritten hat?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 21 Abs 1 Nr 1

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