Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 15.04.2004 |
Aktenzeichen: | IV R 54/02 |
Vorinstanz: |
FG Münster |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 23.08.2002 |
Aktenzeichen: | 11 K 1906/99 F |
Schlagzeile: |
Erwerb eines einzigen schadstoffbelasteten Grundstücks und dessen Verkauf nach Durchführung von Sanierungsmaßnahmen regelmäßig kein gewerblicher Grundstückshandel
Schlagworte: |
Gewerblicher Grundstückshandel, Kaufpreis, Kommanditgesellschaft, Sanierung, Schadstoffbelastung
Wichtig für: |
Vermieter
Kurzkommentar: |
Erwirbt ein Steuerpflichtiger ein einziges schadstoffbelastetes Grundstück (wirtschaftliche Einheit), das er nach der Durchführung von Sanierungsmaßnahmen veräußert, so ist die Grenze von der privaten Vermögensverwaltung zum Gewerbebetrieb nicht überschritten, wenn nicht feststellbar ist, dass die Sanierungsmaßnahmen in unbedingter Veräußerungsabsicht vorgenommen worden sind.
Ist eine Wiederholungsabsicht nicht feststellbar, fehlt es an der Nachhaltigkeit in der Regel, wenn der Steuerpflichtige (auch) mehrere unbebaute Grundstücke durch einen Vertrag an einen Erwerber weiterveräußert.
Aus vor dem Verkauf vorgenommenen Sanierungsmaßnahmen kann sich in einem solchen Fall Nachhaltigkeit nur ergeben, wenn die Maßnahmen mit dem Ziel einer Erhöhung des Kaufpreises vorgenommen wurden.