Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 18.05.2004 |
Aktenzeichen: | IX R 57/01 |
Vorinstanz: |
FG Köln |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 20.09.2001 |
Aktenzeichen: | 10 K 5793/96 |
Schlagzeile: |
Aufwendungen zur Zwangsräumung eines besetzten Grundstücks als Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten
Schlagworte: |
Anschaffungskosten, Herstellungskosten, Räumungskosten, Zwangsräumung
Wichtig für: |
Vermieter
Kurzkommentar: |
Wird ein unbebautes, besetztes Grundstück zwangsweise geräumt, um es anschließend teilweise bebauen und teilweise als Freifläche vermieten zu können, sind die Aufwendungen für die Zwangsräumung, soweit sie die zu bebauende Fläche betreffen, Herstellungskosten der später errichteten Gebäude, und soweit sie die Freifläche betreffen, Anschaffungskosten des Grund und Bodens.