Quelle: |
Finanzgericht Berlin |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 22.06.2004 |
Aktenzeichen: | 7 K 7147/02 |
Schlagzeile: |
Übernahme von Reisekosten des Gesellschaftergeschäftsführers als verdeckte Gewinnausschüttung
Schlagworte: |
Betriebsausgabe, Reisekosten, Verdeckte Gewinnausschüttung
Wichtig für: |
GmbH-Gesellschafter
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen I R 86/04 ist beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfrage anhängig: Können die Kosten für Reisen des Gesellschaftergeschäftsführers einer in der Immobilienbranche tätigen Kapitalgesellschaft nach Hongkong, Shanghai, Kapstadt und Buenos Aires zur Kundenakquirierung (weitere deutsche Reiseteilnehmer aus der Immobilienbranche) als Betriebsausgaben bei der Kapitalgesellschaft berücksichtigt werden oder liegen aufgrund der touristischen Ausgestaltung der Reisen verdeckte Gewinnausschüttungen an den Gesellschaftergeschäftsführer vor?