Quelle: |
Finanzgericht Düsseldorf |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 18.06.2004 |
Aktenzeichen: | 1 K 3477/02 E |
Schlagzeile: |
Erhöhung der verdeckten Gewinnausschüttung um die Umsatzsteuer bei unangemessenen Provisionszahlungen
Schlagworte: |
Kapitaleinkünfte, Umsatzsteuer, Verdeckte Gewinnausschüttung
Wichtig für: |
GmbH-Gesellschafter
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen VIII R 70/04 ist beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfrage anhängig: Erhöht die Umsatzsteuer die dem GmbH-Gesellschafter zuzurechnende verdeckte Gewinnausschüttung, wenn eine dem Gesellschafter nahestehende Person der GmbH unter Ausweis von Umsatzsteuer Provisionen in Rechnung gestellt, die GmbH dafür den Vorsteuerabzug in Anspruch genommen hat und der unangemessene Teil der Provisionen nunmehr als verdeckte Gewinnausschüttung zu behandeln ist?