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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 14.07.2004
Aktenzeichen: IX R 52/02

Vorinstanz:

FG Schleswig-Holstein
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 26.02.2002
Aktenzeichen: II 735/98 (V)

Schlagzeile:

Aufwendungen für den Einbau einer Solaranlage in eine bereits vorhandene Gaswärmeversorgung stellen Erhaltungsaufwand dar

Schlagworte:

Erhaltungsaufwand, Erweiterung, Herstellungsaufwand, Solaranlage, Warmwasseranlage, Werbungskosten

Wichtig für:

Vermieter

Kurzkommentar:

Aufwendungen für den Einbau einer Solaranlage zur Brauchwassererwärmung in eine bereits vorhandene Gaswärmeversorgung eines Wohnhauses stellen Erhaltungsaufwand dar.

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