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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 07.07.2004
Aktenzeichen: VI R 11/04

Vorinstanz:

FG Köln
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 05.06.2003
Aktenzeichen: 3 K 3113/02

Schlagzeile:

Verpflegungsaufwendungen eines Feuerwehrmannes

Schlagworte:

Einsatzwechseltätigkeit, Fahrtätigkeit, Feuerwehrmann, Verpflegungsmehraufwand

Wichtig für:

Arbeitnehmer

Kurzkommentar:

Ein Berufsfeuerwehrmann, der während der Dienstzeit grundsätzlich in der Feuerwache anwesend sein muss, dort stets Arbeiten zu verrichten hat und nach jedem Einsatz dorthin zurückkehrt, übt weder eine Fahr- noch eine Einsatzwechseltätigkeit aus.

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