Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 24.06.2004 |
Aktenzeichen: | III R 3/03 |
Vorinstanz: |
FG Baden-Württemberg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 03.12.2002 |
Aktenzeichen: | 1 K 119/00 |
Schlagzeile: |
Freiwilliges soziales Jahr ist grundsätzlich keine Berufsausbildung
Schlagworte: |
Ausbildung, Ausbildungsfreibetrag, Berufsausbildung, Freiwilliges soziales Jahr
Wichtig für: |
Familien
Kurzkommentar: |
Die Tätigkeit im Rahmen eines freiwilligen sozialen Jahres ist grundsätzlich nicht als Berufsausbildung zu beurteilen. Für den Zeitraum, in dem das Kind ein freiwilliges soziales Jahr leistet, steht den Eltern daher kein Ausbildungsfreibetrag zu.