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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 13.07.2004
Aktenzeichen: VIII R 23/02

Vorinstanz:

FG Rheinland-Pfalz
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 17.07.2001
Aktenzeichen: 2 K 2096/00

Schlagzeile:

Kein Kindergeldanspruch für ein vom Studium beurlaubtes Kind

Schlagworte:

Berufsausbildung, Kindergeld, Studium, Urlaubssemester

Wichtig für:

Familien

Kurzkommentar:

Ein Kind, das vom Studium beurlaubt ist, befindet sich jedenfalls dann nicht in einer Berufsausbildung, wenn ihm während der Zeit der Beurlaubung nach hochschulrechtlichen Bestimmungen der Besuch von Lehrveranstaltungen und der Erwerb von Leistungsnachweisen untersagt ist.

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