Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 13.07.2004 |
Aktenzeichen: | VIII R 23/02 |
Vorinstanz: |
FG Rheinland-Pfalz |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 17.07.2001 |
Aktenzeichen: | 2 K 2096/00 |
Schlagzeile: |
Kein Kindergeldanspruch für ein vom Studium beurlaubtes Kind
Schlagworte: |
Berufsausbildung, Kindergeld, Studium, Urlaubssemester
Wichtig für: |
Familien
Kurzkommentar: |
Ein Kind, das vom Studium beurlaubt ist, befindet sich jedenfalls dann nicht in einer Berufsausbildung, wenn ihm während der Zeit der Beurlaubung nach hochschulrechtlichen Bestimmungen der Besuch von Lehrveranstaltungen und der Erwerb von Leistungsnachweisen untersagt ist.