Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 20.04.2004 |
Aktenzeichen: | VII R 54/03 |
Vorinstanz: |
FG Thüringen |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 05.06.2003 |
Aktenzeichen: | II 128/03 |
Schlagzeile: |
Stromsteuerbefreiung für KWK-Anlagen
Schlagworte: |
Blockheizkraftwerk, Regelsteuersatz, Steuerbefreiung, Stromnetz, Stromsteuer
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Dem in § 9 Abs. 1 Nr. 3 des Stromsteuergesetzes (StromStG) verwendeten Begriff des räumlichen Zusammenhangs lässt sich nicht entnehmen, dass die Einspeisung des in einem begünstigten Blockheizkraftwerk erzeugten Stroms in das öffentliche Stromnetz in jedem Fall zu einem Ausschluss der Steuerbefreiung führt.
Von einer Entnahme des Stroms in räumlichem Zusammenhang zu der von § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG begünstigten Anlage kann dann ausgegangen werden, wenn der in der Anlage erzeugte Strom der Stromversorgung von ausschließlich innerhalb einer kleinen Gemeinde ansässigen Letztverbrauchern dient.