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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 14.07.2004
Aktenzeichen: I R 111/03

Vorinstanz:

FG Nürnberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 04.11.2003
Aktenzeichen: I 290/2000

Schlagzeile:

Steuerfreie Zuschläge eines Gesellschafter-Geschäftsführers für Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit und Nachtarbeit nicht immer verdeckte Gewinnausschüttung

Schlagworte:

Angemessenheit, Feiertagsarbeit, Gesellschaftergeschäftsführer, Nachtarbeit, Sonntagsarbeit, Steuerfreie Zuschläge, Verdeckte Gewinnausschüttung, Zuschlag

Wichtig für:

GmbH-Geschäftsführer, GmbH-Gesellschafter

Kurzkommentar:

Zahlt eine Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer zusätzlich zu seinem Festgehalt Vergütungen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, so liegt darin nicht immer eine verdeckte Gewinnausschüttung.

Hinweis: Abgrenzung zu den BFH-Urteilen vom 19. März 1997 (Aktenzeichen I R 75/96) und vom 27. März 2001 (Aktenzeichen I R 40/00).

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