Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 18.08.2004 |
Aktenzeichen: | II R 22/04 |
Vorinstanz: |
FG Düsseldorf |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 12.02.2004 |
Aktenzeichen: | 11 K 4122/02 BG |
Schlagzeile: |
Keine einheitliche Feststellung des Grundbesitzwerts bei Schenkung von Miteigentumsanteilen
Schlagworte: |
Bedarfsbewertung, Bewertung, Feststellungsbescheid, Zurechnung
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Werden zur gleichen Zeit Miteigentumsanteile an einem Grundstück auf mehrere Bedachte schenkweise übertragen, ist keine einheitliche gesonderte Feststellung des Grundbesitzwerts für das ganze Grundstück mit anschließender Verteilung durchzuführen. Vielmehr bilden die zugewendeten Miteigentumsanteile jeweils den Gegenstand einer lediglich gesonderten Feststellung nach § 138 Abs. 5 des Bewertungsgesetzes (BewG).