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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 18.08.2004
Aktenzeichen: II R 22/04

Vorinstanz:

FG Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 12.02.2004
Aktenzeichen: 11 K 4122/02 BG

Schlagzeile:

Keine einheitliche Feststellung des Grundbesitzwerts bei Schenkung von Miteigentumsanteilen

Schlagworte:

Bedarfsbewertung, Bewertung, Feststellungsbescheid, Zurechnung

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Werden zur gleichen Zeit Miteigentumsanteile an einem Grundstück auf mehrere Bedachte schenkweise übertragen, ist keine einheitliche gesonderte Feststellung des Grundbesitzwerts für das ganze Grundstück mit anschließender Verteilung durchzuführen. Vielmehr bilden die zugewendeten Miteigentumsanteile jeweils den Gegenstand einer lediglich gesonderten Feststellung nach § 138 Abs. 5 des Bewertungsgesetzes (BewG).

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