Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 16.06.2004 |
Aktenzeichen: | XI R 55/03 |
Vorinstanz: |
FG Münster |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 22.07.2003 |
Aktenzeichen: | 2 K 1081/99 E |
Schlagzeile: |
Vorruhestandsgeld als Teil der Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes
Schlagworte: |
Abfindung, Entschädigung, Manteltarifvertrag, Vorruhestandsgeld, Wahlrecht
Wichtig für: |
Arbeitgeber, Arbeitnehmer
Kurzkommentar: |
Vorruhestandsgelder, die aufgrund eines Manteltarifvertrages vereinbart werden, sind Teil der Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes. eitraum, ist allerdings mangels Zusammenballung eine begünstigte Besteuerung der Gesamtentschädigung zu versagen.
Erstreckt sich die Zahlung der Vorruhestandsgelder über mehr als einen Veranlagungsz