Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 15.07.2004 |
Aktenzeichen: | V R 84/99 |
Vorinstanz: |
FG Hessen |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 18.10.1999 |
Aktenzeichen: | 6 K 2426/98 |
Schlagzeile: |
Unternehmereigenschaft einer Vorgründungsgesellschaft
Schlagworte: |
Umsatzsteuer, Unternehmer, Vorbereitung, Vorgründungsgesellschaft, Vorsteuerabzug
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Eine zur Gründung einer Kapitalgesellschaft errichtete Personengesellschaft (sog. Vorgründungsgesellschaft), die nach Gründung der Kapitalgesellschaft die bezogenen Leistungen in einem Akt gegen Entgelt an diese veräußert und andere Ausgangsumsätze von vornherein nicht beabsichtigt hatte, ist zum Abzug der Vorsteuer für den Bezug von Dienstleistungen und Gegenständen ungeachtet dessen berechtigt, dass die Umsätze im Rahmen einer Geschäftsveräußerung nach § 1 Abs. 1 a des Umsatzsteuergesetzes (UStG) nicht der Umsatzsteuer unterliegen. Maßgebend sind insoweit die beabsichtigten Umsätze der Kapitalgesellschaft.