Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 01.07.2004 |
Aktenzeichen: | IV R 67/00 |
Vorinstanz: |
FG Niedersachsen |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 08.08.2000 |
Aktenzeichen: | 7 K 734/97 |
Schlagzeile: |
Zum Ausgleich von Verlusten einer Untergesellschaft aus gewerblicher Tierzucht mit Gewinnen aus der Anteilsveräußerung an der Obergesellschaft
Schlagworte: |
Anteilsveräußerung, Gewerbliche Tierzucht, Obergesellschaft, Untergesellschaft, Verlust, Verlustausgleich
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Der laufende Verlust aus gewerblicher Tierzucht (§ 15 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes - EStG) einer Untergesellschaft ist mit dem Gewinn aus der Veräußerung einer Beteiligung an der Obergesellschaft zu verrechnen, soweit dieser Veräußerungsgewinn anteilig mittelbar auf Wirtschaftsgüter der Untergesellschaft entfällt.