Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 24.06.2004 |
Aktenzeichen: | III R 50/01 |
Vorinstanz: |
FG Baden-Württemberg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 27.07.2001 |
Aktenzeichen: | 4 K 362/99 |
Schlagzeile: |
Anspruch des Nießbrauchers auf Eigenheimzulage bei Beteiligung an den Anschaffungskosten und Herstellungskosten eines bebauten Grundstücks
Schlagworte: |
Eigenheimzulage, Nießbrauch, Wirtschaftliches Eigentum
Wichtig für: |
Eigenheimbesitzer
Kurzkommentar: |
Ein auf die Lebenszeit des Nießbrauchers bestellter Nießbrauch an einem im Eigentum eines Dritten stehenden bebauten Grundstück führt regelmäßig nicht zu wirtschaftlichem Eigentum des Nießbrauchers an Grundstück und Gebäude.
Beteiligt sich der Nießbraucher an den Anschaffungskosten des Grundstücks und den Herstellungskosten des Gebäudes, kann er wirtschaftlicher Eigentümer nur in Höhe seiner Beteiligung an den auf das Gebäude entfallenden Gesamtaufwendungen sein. Bei mehreren Anspruchsberechtigten kann der Nießbraucher daher den Fördergrundbetrag der Eigenheimzulage nur entsprechend seinem wirtschaftlichen Miteigentumsanteil in Anspruch nehmen.