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Quelle:

Niedersächsisches Finanzgericht
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 06.02.2004
Aktenzeichen: 7 K 575/03

Schlagzeile:

Entfernungspauschale bei unentgeltlicher Sammelbeförderung durch den Arbeitgeber vom Betriebssitz zum jeweiligen Einsatzort

Schlagworte:

Einsatzwechseltätigkeit, Entfernungspauschale, Regelmäßige Arbeitsstätte, Sammelbeförderung, Wegstrecke

Wichtig für:

Arbeitnehmer

Kurzkommentar:

Für Sammeltransporte zum Einsatzort, die durch den Arbeitgeber veranlaßt und von ihm getragen werden, kann die Entfernungspauschale nicht beansprucht werden.

Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen VI R 25/04 ist beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfrage anhängig: Kann ein Bauhandwerker bei unentgeltlicher Sammelbeförderung durch den Arbeitgeber vom Betriebssitz zum jeweiligen Einsatzort die Entfernungspauschale nur für die tägliche Wegstrecke von seiner Wohnung zum Betriebssitz (Treffpunkt) oder auch für die weitere Wegstrecke zur Einsatzstelle in Anspruch nehmen, weil auch diese Strecke als Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu werten ist? Ist die Weiterbeförderung zu der Einsatzstelle als innerbetriebliche Fahrt nach Reisekostengrundsätzen zu berücksichtigen?

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