Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Finanzgericht Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 09.09.2004
Aktenzeichen: 15 K 6843/01 E

Schlagzeile:

Berechnung der Einkommensteuer für außerordentliche Einkünfte i.S. des § 34 Abs.1 EStG

Schlagworte:

Ermäßigter Steuersatz, Fünftelregelung, Progressionsvorbehalt, Tarifbegünstigung

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen XI R 48/04 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 20.12.2004):
Steuerberechnung für außerordentliche Einkünfte (Abfindung) gemäß § 34 Abs. 1 Satz 3 EStG:
Ist das Fünftel des zu versteuernden Einkommens (§ 34 Abs. 1 Satz 3 EStG) um die (vollen) Einkünfte zu erhöhen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 34 Abs 1; EStG § 34 Abs 1 S 3; EStG § 32b Abs 1 Nr 1a
Vorgehend: Finanzgericht Düsseldorf, Entscheidung vom 9.9.2004 (15 K 6843/01 E)

Aktuelle Ergänzung: Das Verfahren ist erledigt durch Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 10.10.2006, Aktenzeichen XI R 48/04 (Erledigung der Hauptsache).

zur Suche nach Steuer-Urteilen