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Quelle:

Finanzgericht Hamburg
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 02.09.2004
Aktenzeichen: V 12/02

Schlagzeile:

Regelstreitwert in Verfahren über das Bestehen der Steuerberaterprüfung

Schlagworte:

Steuerberatungsrecht

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

1. Der Regelstreitwert in Verfahren über das Bestehen der Steuerberaterprüfung beträgt 25.000 Euro.

2. Der Regelstreitwert ermäßigt sich auf die Hälfte (Rechtsanwalt) bzw. auf ein Viertel (Fachanwalt für Steuerrecht), wenn der Kandidat bereits zur Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist.

Der Beschluss des Finanzgerichts ist rechtskräftig.

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