Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 15.07.2004 |
Aktenzeichen: | V R 76/01 |
Vorinstanz: |
FG Niedersachsen |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 26.07.2001 |
Aktenzeichen: | 5 K 374/00 |
Schlagzeile: |
Zinsberechnung bei Änderung einer Steuerfestsetzung
Schlagworte: |
Entstehung, Nachzahlungszinsen, Vorsteuerabzug, Zinsen
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Im Falle der Änderung einer Steuerfestsetzung knüpft die Zinsberechnung gemäß § 233a Abs. 5 Sätze 1 und 2 der Abgabenordnung (AO) an den Unterschiedsbetrag zwischen der nunmehr festgesetzten und der vorher festgesetzten Steuer an. Sie sieht keine hilfsweisen Nebenberechnungen zur Ermittlung einer von der festgesetzten Steuer abweichenden fiktiven Steuer und der danach zu berechnenden Zinsen vor.