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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 15.07.2004
Aktenzeichen: V R 76/01

Vorinstanz:

FG Niedersachsen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 26.07.2001
Aktenzeichen: 5 K 374/00

Schlagzeile:

Zinsberechnung bei Änderung einer Steuerfestsetzung

Schlagworte:

Entstehung, Nachzahlungszinsen, Vorsteuerabzug, Zinsen

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Im Falle der Änderung einer Steuerfestsetzung knüpft die Zinsberechnung gemäß § 233a Abs. 5 Sätze 1 und 2 der Abgabenordnung (AO) an den Unterschiedsbetrag zwischen der nunmehr festgesetzten und der vorher festgesetzten Steuer an. Sie sieht keine hilfsweisen Nebenberechnungen zur Ermittlung einer von der festgesetzten Steuer abweichenden fiktiven Steuer und der danach zu berechnenden Zinsen vor.

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