Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 06.10.2004 |
Aktenzeichen: | VI R 27/01 |
Vorinstanz: |
FG Münster |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 31.05.1999 |
Aktenzeichen: | 12 K 4743/97 E |
Schlagzeile: |
Kosten der Gartenerneuerung als anteilige Kosten des häuslichen Arbeitszimmers
Schlagworte: |
Arbeitszimmer, Erhaltungsaufwand, Garten, Wirtschaftsgut
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Die Kosten einer Gartenerneuerung können anteilig den Kosten des häuslichen Arbeitszimmers zuzurechnen sein, wenn bei einer Reparatur des Gebäudes, zu dem das Arbeitszimmer gehört, Schäden am Garten verursacht worden sind. Zu berücksichtigen sind allerdings nur diejenigen Aufwendungen, die der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands dienen.