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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 06.10.2004
Aktenzeichen: VI R 27/01

Vorinstanz:

FG Münster
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 31.05.1999
Aktenzeichen: 12 K 4743/97 E

Schlagzeile:

Kosten der Gartenerneuerung als anteilige Kosten des häuslichen Arbeitszimmers

Schlagworte:

Arbeitszimmer, Erhaltungsaufwand, Garten, Wirtschaftsgut

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Die Kosten einer Gartenerneuerung können anteilig den Kosten des häuslichen Arbeitszimmers zuzurechnen sein, wenn bei einer Reparatur des Gebäudes, zu dem das Arbeitszimmer gehört, Schäden am Garten verursacht worden sind. Zu berücksichtigen sind allerdings nur diejenigen Aufwendungen, die der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands dienen.

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