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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 01.11.2004
Aktenzeichen: IV C 8 - S 2296 b - 16/04

Schlagzeile:

Zweifelsfragen zur Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen gemäß § 35a EStG

Schlagworte:

Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Haushaltsnahe Dienstleistungen

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Das Bundesfinanzministerium nimmt Stellung zu Zweifelsfragen zur Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen nach § 35a EStG.

Die Verwaltungsanweisung ersetzt das BMF-Schreiben vom 14. August 2003, Aktenzeichen: IV A 5 - S 2296 b - 13/03.

Das BMF-Schreiben ist wie folgt gegliedert:

I Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse oder Dienstleistungen im Sinne des § 35a EStG
1. Haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis (§ 35a Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 und 2 EStG)
2. Geringfügige Beschäftigung im Sinne des § 8a SGB IV (§ 35a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG)
3. Beschäftigungsverhältnisse mit nahen Angehörigen oder zwischen Partnern einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft (§ 35a Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 und 2 EStG)
4. Haushaltsnahe Dienstleistung (§ 35a Abs. 2 EStG)
5. Haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis oder haushaltsnahe Dienstleistung im Haushalt des Steuerpflichtigen (§ 35a Abs. 1 und 2 EStG)

II Anspruchsberechtigte

III Begünstigte Aufwendungen
1. Ausschluss der Steuerermäßigung bei Betriebsausgaben oder Werbungskosten
2. Ausschluss der Steuerermäßigung bei Berücksichtigung der Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung; Aufwendungen für Kinderbetreuung
3. Umfang der begünstigten Aufwendungen

IV Mehrfache Inanspruchnahme der Steuerermäßigungen

V Zeitlicher Anwendungsbereich

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