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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 29.09.2004
Aktenzeichen: II R 57/02

Vorinstanz:

FG Niedersachsen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 03.09.2002
Aktenzeichen: 1 K 654/98

Schlagzeile:

Nachweis eines niedrigeren gemeinen Wertes und Ansatz des Mindestwertes bei der Bewertung eines Erbbaurechts

Schlagworte:

Bedarfsbewertung, Erbbaurecht, Feststellung von Grundbesitzwerten, Gebäude, Öffnungsklausel, Wertermittlung

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Verstoßen die Belastungsfolgen einer schematisierenden Bedarfsbewertung eines Erbbaurechts gemäß § 148 Abs. 1 Satz 2 des Bewertungsgesetzes (BewG) gegen das Übermaßverbot, ist in verfassungskonformer Auslegung der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Wertes durch den Steuerpflichtigen zuzulassen.

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