Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Beschluss |
Datum: | 06.11.2003 |
Aktenzeichen: | IV ER -S- 3/03 |
Schlagzeile: |
Beteiligung einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft an einer gewerblich tätigen Personengesellschaft
Schlagworte: |
Beteiligung, Personengesellschaft, Vermögensverwaltung
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Der IV. Senat des BFH stimmt der Auffassung des IX. Senats zu, wonach die Einkünfte einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft (Obergesellschaft) aus der Beteiligung an einer anderen, gewerblich tätigen Personengesellschaft (Untergesellschaft) nicht zur Gewerblichkeit der gesamten Einkünfte der Obergesellschaft führen (Antwort auf den Anfragebeschluss vom 22. Juli 2003, Aktenzeichen IX R 53/01).
Hinweis: Mit dieser Zustimmung gibt der IV. Senat des BFH seine bisherige Rechtsprechung nicht auf, wonach die Beteiligung einer betrieblichen, im Urteilsfall landwirtschaftlichen Personengesellschaft (Obergesellschaft) an einer gewerblich tätigen anderen Personengesellschaft (Untergesellschaft) zur Folge hat, dass die gesamten Einkünfte der Obergesellschaft zu Einkünften aus Gewerbebetrieb werden (BFH-Urteil vom 8. Dezember 1994, Aktenzeichen IV R 7/92).