Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 17.11.2004
Aktenzeichen: IV C 4 - S 2222 - 177/04, IV C 5 - S 2333 - 269/04

Schlagzeile:

Umfassender Anwendungserlass zur Neuregelung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge und betrieblichen Altersversorgung ab 2005

Schlagworte:

Alterseinkünfte, Altersvorsorge, Altersvorsorge-Eigenheimbetrag, Betriebliche Altersversorgung, Direktversicherung, Direktzusage, Günstigerprüfung, Pensionsfonds, Pensionskasse, Riester-Rente, Sonstige Einkünfte, Unterstützungskasse

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Das BMF-Schreiben regelt umfassend auf 77 Seiten die Anwendung der neuen Vorschriften des Alterseinkünftegesetzes ab 2005 zur steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge (Riester-Rente) und betrieblichen Altersversorgung.

Inhaltsübersicht

A. Private Altersvorsorge

I. Förderung durch Zulage und Sonderausgabenabzug
1. Begünstigter Personenkreis
a) Allgemeines
b) Unmittelbar begünstigte Personen
aa) Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 10a Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 EStG) und Pflichtversicherte nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (§ 10a Abs. 1 Satz 3 EStG)
bb) Empfänger von Besoldung und diesen gleichgestellten Personen (§ 10a Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 EStG)
cc) Pflichtversicherten gleichstehende Personen
dd) Pflichtversicherte in einer ausländischen Rentenversicherung
ee) Nicht unmittelbar begünstigte Personen
c) Mittelbar zulageberechtigte Personen
2. Altersvorsorgebeiträge (§ 82 EStG)
a) Private Altersvorsorgebeiträge
b) Beiträge im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung 5
c) Beiträge, die über den Mindesteigenbeitrag hinausgehen
3. Zulage
a) Kinderzulage
aa) Kinderzulageberechtigung bei Eltern, die die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 EStG erfüllen
bb) Kinderzulageberechtigung in anderen Fällen
cc) Wechsel des Kindergeldempfängers im Laufe des Beitragsjahres
dd) Sonstiges
b) Mindesteigenbeitrag
aa) Allgemeines
bb) Berechnungsgrundlagen
(1) Beitragspflichtige Einnahmen
(2) Besoldung und Amtsbezüge
(3) Land- und Forstwirte
(4) Sonderfälle
cc) Besonderheiten bei Ehegatten, die die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 EStG erfüllen
dd) Kürzung der Zulage
4. Sonderausgabenabzug
a) Umfang des Sonderausgabenabzugs bei Ehegatten
b) Günstigerprüfung
aa) Anrechnung des Zulageanspruchs
bb) Ehegatten
c) Gesonderte Feststellung der zusätzlichen Steuerermäßigung
5. Zusammentreffen mehrerer Verträge
a) Altersvorsorgezulage
b) Sonderausgabenabzug

II. Nachgelagerte Besteuerung nach § 22 Nr. 5 EStG
1. Allgemeines
2. Abgrenzung der geförderten und der nicht geförderten Beiträge
a) Geförderte Beiträge
b) Nicht geförderte Beiträge
3. Leistungen, die ausschließlich auf geförderten Altersvorsorgebeiträgen beruhen (§ 22 Nr. 5 Satz 1 EStG)
4. Leistungen, die zum Teil auf geförderten, zum Teil auf nicht geförderten Altersvorsorgebeiträgen beruhen
a) Besteuerung nach § 22 Nr. 5 Satz 2 EStG 8
b) Besteuerung nach § 22 Nr. 5 Satz 3 EStG
5. Leistungen, die ausschließlich auf nicht geförderten Altersvorsorgebeiträgen beruhen
6. Bescheinigungspflicht des Anbieters

III. Schädliche Verwendung von Altersvorsorgevermögen
1. Allgemeines
2. Auszahlung von gefördertem Altersvorsorgevermögen
a) Möglichkeiten der schädlichen Verwendung
b) Folgen der schädlichen Verwendung
aa) Rückzahlung der Förderung
bb) Besteuerung nach § 22 Nr. 5 Satz 4 und 6 EStG
c) Übertragung begünstigten Altersvorsorgevermögens auf den überlebenden Ehegatten
3. Auszahlung von nicht gefördertem Altersvorsorgevermögen
4. Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht

IV. Altersvorsorge-Eigenheimbetrag
1. Allgemeines
2. Begünstigte Verwendung (§ 92a Abs. 1 EStG)
3. Nachweis der begünstigten Verwendung (§ 92b Abs. 1 Satz 1 EStG)
4. Rückzahlung (§ 92a Abs. 2 EStG)
5. Aufgabe der Nutzung zu eigenen Wohnzwecken (§ 92a Abs. 4 Satz 1 EStG)

V. Sonstiges
1. Pfändungsschutz (§ 97 EStG)
2. Verfahrensfragen
a) Zulageantrag
b) Festsetzungsfrist

B. Betriebliche Altersversorgung

I. Allgemeines

II. Lohnsteuerliche Behandlung von Zusagen auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung
1. Allgemeines
2. Entgeltumwandlung zugunsten betrieblicher Altersversorgung
3. Arbeitszeitkonten
4. Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 63 EStG
a) Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 63 Satz 1 und 3 EStG 79
aa) Begünstigter Personenkreis
bb) Begünstigte Aufwendungen
cc) Begünstigte Auszahlungsformen
dd) Sonstiges
b) Ausschluss der Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 63 Satz 2 EStG
aa) Personenkreis
bb) Höhe und Zeitpunkt der Ausübung des Wahlrechts
c) Vervielfältigungsregelung nach § 3 Nr. 63 Satz 4 EStG
5. Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 66 EStG
6. Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 55 EStG
7. Förderung durch Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG und Zulage nach Abschnitt XI EStG
8. Anwendung des § 40b EStG in der ab 1. Januar 2005 geltenden Fassung (§ 40b EStG n.F.)
9. Übergangsregelungen §§ 52 Abs. 6 und 52a EStG zur Anwendung der §§ 3 Nr. 63 EStG und 40b EStG a.F.
a) Abgrenzung von Alt- und Neuzusage
b) Weiteranwendung des § 40b Abs. 1 und 2 EStG a.F.
c) Verhältnis von § 3 Nr. 63 Satz 3 EStG und § 40b Abs. 1 und 2 Satz 1 und 2 EStG a.F.
d) Verhältnis von § 3 Nr. 63 Satz 4 EStG und § 40b Abs. 1 und 2 Satz 3 und 4 EStG a.F.
e) Keine weitere Anwendung von § 40b Abs. 1 und 2 EStG a.F. auf Neuzusagen
f) Verhältnis von § 3 Nr. 63 EStG und § 40b EStG a.F., wenn die betriebliche Altersversorgung nebeneinander bei verschiedenen Versorgungseinrichtungen durchgeführt wird

III. Steuerliche Behandlung der Versorgungsleistungen
1. Allgemeines
2. Direktzusage und Unterstützungskasse
3. Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds
a) Leistungen aus kapitalgedeckten Versorgungseinrichtungen
aa) Leistungen, die ausschließlich auf nicht geförderten Beiträgen beruhen
bb) Leistungen, die ausschließlich auf geförderten Beiträgen beruhen
cc) Leistungen, die auf geförderten und nicht geförderten Beiträgen beruhen
dd) Bescheinigungspflicht
b) Leistungen aus umlagefinanzierten Versorgungseinrichtungen
4. Sonderregelung für Leistungen aus einem Pensionsfonds aufgrund der Übergangsregelung nach § 52 Abs. 34b EStG

IV. Schädliche Auszahlung von gefördertem Altersvorsorgevermögen
1. Allgemeines
2. Abfindungen von Anwartschaften, die auf nach § 10a/Abschnitt XI EStG geförderten Beiträgen beruhen
3. Abfindungen von Anwartschaften, die auf steuerfreien und nicht geförderten Beiträgen beruhen
4. Portabilität
5. Entschädigungsloser Widerruf eines noch verfallbaren Bezugrechts

C. Anwendungsregelung

zur Suche nach Steuer-Urteilen