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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 14.07.2004
Aktenzeichen: I R 100/03

Vorinstanz:

FG Hessen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 12.02.2003
Aktenzeichen: 4 K 1665/01

Schlagzeile:

Erstattungsberechtigung bei Entrichtung der Kapitalertragsteuer für Rechnung eines anderen

Schlagworte:

Erstattung, Kapitalertragsteuer, Scheingeschäft, Steuererstattung

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Ist Kapitalertragsteuer einbehalten und abgeführt worden, obwohl eine Verpflichtung hierzu nicht bestand, ist die Steueranmeldung gemäß § 44b Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG 1997) auf Antrag des zum Steuerabzug verpflichteten Vergütungsschuldners aufzuheben und an diesen zu erstatten. Der Schuldner der Kapitalerträge ist nach § 44b Abs. 4 Satz 2 EStG 1997 auch dann erstattungsberechtigt, wenn die Kapitalertragsteuer nicht für seine Rechnung entrichtet wurde.

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