Quelle: |
Finanzgericht Baden-Württemberg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 31.10.2004 |
Aktenzeichen: | 6 K 332/00 |
Schlagzeile: |
Abziehbarkeit von Schulgeldzahlungen
Schlagworte: |
Gemeinschaftsrecht, Nato, Schulgeld, Sonderausgabe, Sonderausgaben
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen XI R 40/04 ist beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfrage anhängig:
Abziehbarkeit von Schulgeldzahlungen an eine Schule in der BRD, die aufgrund völkerrechtlicher Vorschriften unter Anwendung vorbehaltener Hoheitsrechte eines nicht der EG angehörenden NATO-Staates unterhalten wird und ausschließlich den Staatsangehörigen dieses Staates zugänglich ist?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 10 Abs 1 Nr 9