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Quelle:

Finanzgericht Baden-Württemberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 31.10.2004
Aktenzeichen: 6 K 332/00

Schlagzeile:

Abziehbarkeit von Schulgeldzahlungen

Schlagworte:

Gemeinschaftsrecht, Nato, Schulgeld, Sonderausgabe, Sonderausgaben

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen XI R 40/04 ist beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfrage anhängig:
Abziehbarkeit von Schulgeldzahlungen an eine Schule in der BRD, die aufgrund völkerrechtlicher Vorschriften unter Anwendung vorbehaltener Hoheitsrechte eines nicht der EG angehörenden NATO-Staates unterhalten wird und ausschließlich den Staatsangehörigen dieses Staates zugänglich ist?
-- Zulassung durch BFH --
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