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Quelle:

Finanzgericht Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 12.08.2003
Aktenzeichen: 9 K 3893/02 E

Schlagzeile:

Auswärtstätigkeit in Form einer Dienstreise oder Einsatzwechseltätigkeit eines bei Stadtwerken tätigen Sperrkassierers ohne eigenen Arbeitsplatz

Schlagworte:

Dienstreise, Einsatzwechseltätigkeit, Regelmäßige Arbeitsstätte, Reisekosten, Verpflegungsmehraufwand

Wichtig für:

Arbeitnehmer

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen VI R 16/04 ist beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfrage anhängig: Liegt eine Auswärtstätigkeit in Form einer Dienstreise oder eine Einsatzwechseltätigkeit vor bei einem bei den Stadtwerken tätigen Sperrkassierer ohne eigenen Arbeitsplatz, der morgens in der Verwaltungsstelle des Arbeitgebers die Aufträge für außerhalb des Betriebsgeländes zu erledigende Arbeiten (Zähleröffnungen und -schließungen, Inkasso bei Versorgungskunden u.a.) übernimmt und die Auftragsbelege vom Vortag mit den Erledigungsvermerken zurückgibt?

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