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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 27.10.2004
Aktenzeichen: VI R 29/02

Vorinstanz:

FG Baden-Württemberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 07.02.2002
Aktenzeichen: 6 K 164/01

Schlagzeile:

Lohnzahlungen in ausländischer Währung sind kein steuerbegünstigter Sachbezug

Schlagworte:

Arbeitslohn, Geld, Optimale Gehaltsvereinbarung, Sachbezug, Währung

Wichtig für:

Arbeitgeber, Arbeitnehmer

Kurzkommentar:

Lohnzahlungen in einer gängigen ausländischen Währung sind Einnahmen in Geld und kein Sachbezug. Die Freigrenze des § 8 Abs. 2 Satz 9 des Einkommensteuergesetzes (EStG) findet auf sie keine Anwendung.

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