Quelle: |
Finanzgericht München |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 29.09.2004 |
Aktenzeichen: | 9 K 3768/03 |
Schlagzeile: |
Gewerbeverlustvortrag bei Gesellschafterwechsel in einer Personengesellschaft
Schlagworte: |
Gesellschafterwechsel, Gewerbesteuer, Gewerbeverlustvortrag, Personengesellschaft, Unternehmensidentität, Unternehmeridentität, Verlust, Verlustvortrag
Wichtig für: |
Gewerbetreibende, Personengesellschaften
Kurzkommentar: |
Das Finanzgericht hat zu seinem Urteil folgende Stichworte vergeben:
1. Gewerbeverlustvortrag bei Mitunternehmerschaft
2. Bindungswirkung des gesondert festgestellten vortragsfähigen Gewerbeverlustes
3. Kürzung des Verlustvortrags wegen Ausscheidens eines Gesellschafters: auf die einzelnen Mitunternehmer bezogene Berechnung der Verlustverrechnung
4. Zuweisung der Verluste an die Mitunternehmer unter Berücksichtigung von Sonderbetriebseinnahmen und Sonderbetriebsausgaben
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Das Aktenzeichen beim Bundesfinanzhof lautet VIII R 96/04 (Abgabe, altes Aktenzeichen: I R 108/04). Die anhängigen Rechtsfragen lauten:
1. Sind die Verluste im Verlustentstehungsjahr für Zwecke des Gewerbeverlustvortrages gesellschaftsbezogen, im Jahr der Verlustanrechnung jedoch gesellschafterbezogen (entsprechend dem jeweiligen Mitunternehmeranteil unter Berücksichtigung von Sonderbetriebseinnahmen und Sonderbetriebsausgaben) zu ermitteln?
2. Ist bei einer Verringerung eines Anteils einer Mitunternehmerbeteiligung durch Übertragung dieses Anteils an einen anderen Mitunternehmer eine Kürzung des Verlustvortrags vorzunehmen?
- Zulassung durch das Finanzgericht -
Rechtsmittelführer: Verwaltung
GewStG § 10a; GewStR R 68 Abs 3