Quelle: |
Finanzgericht Rheinland-Pfalz |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 19.02.2004 |
Aktenzeichen: | 4 K 1059/01 |
Schlagzeile: |
Für den Anspruch auf Eigenheimzulage genügt das wirtschaftliche Eigentum an einer Immobilie
Schlagworte: |
Antragsbefugnis, Eigenheimzulage, Wirtschaftliches Eigentum, Wohnrecht
Wichtig für: |
Eigenheimbesitzer
Kurzkommentar: |
Eltern, denen bei der Übertragung einer Immobilie auf ihre minderjährige Tochter ein unentgeltliches, lebenslängliches dinglich gesichertes Wohnrecht eingeräumt worden ist, haben als wirtschaftliche Eigentümer des der minderjährigen Tochter gehörenden Hauses Anspruch auf die Eigenheimzulage.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Beim Bundesfinanzhof ist unter dem Aktenzeichen IX R 64/04 (Abgabe; altes Az: III R 38/04) die folgende Rechtsfrage anhängig:
Wirtschaftliches Eigentum bei dinglichem Wohnrecht: Sind die Eltern, denen ein unentgeltliches, lebenslängliches dinglich gesichertes Wohnrecht eingeräumt ist, als wirtschaftliche Eigentümer des der minderjährigen Tochter gehörenden Hauses Anspruchsberechtigte der Eigenheimzulage? Divergenz zu den BFH-Urteilen X R 20/99 und X R 54/01?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
AO § 39 Abs 2 Nr 1; EigZulG § 1