Quelle: |
Finanzgericht Hamburg |
Art des Dokuments: | Beschluss |
Datum: | 31.08.2004 |
Aktenzeichen: | III 366/02 |
Schlagzeile: |
Richterablehnung nach Urteilsverkündung ist unzulässig
Schlagworte: |
Finanzgerichtsordnung, Richterablehnung, Verfahrensrecht
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Ein nach Urteilsverkündung gestellter Befangenheitsantrag ist unzulässig
Der Beschluss des Finanzgerichts ist rechtskräftig.