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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 14.10.2004
Aktenzeichen: VI R 46/99

Vorinstanz:

FG Niedersachsen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 10.02.1999
Aktenzeichen: II 386/96

Schlagzeile:

Tarifbegünstigung für Einkünfte aus mehrjähriger Tätigkeit trotz Tätigkeit von weniger als zwölf Monaten

Schlagworte:

Arbeitslohn, Mehrjährige Tätigkeit, Nachzahlung, Tarifbegünstigung, Tarifvergünstigung

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

"Mehrjährig" i.S. des § 34 Abs. 3 EStG a.F. (jetzt: § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG) ist eine Tätigkeit, die sich über zwei Veranlagungszeiträume erstreckt, auch dann, wenn sie einen Zeitraum von weniger als zwölf Monaten umfasst.

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